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„Energy Sharing ist kein Allheilmittel – aber eine echte Chance für die Demokratie“

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Benjamin Berthou & Lisa Strippchen
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Bildcollage zweier Fotos, darauf sieht man einen Mann links und eine Frau rechts.
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Benjamin Berthou (li.), Mitbegründer von Enogrid & Lisa Strippchen (re.), Senior Expertin bei der dena | Fotos: privat
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Während das Zukunftswerk einen verbindlichen Rechtsrahmen für Energy Sharing in Deutschland fordert, bleibt das Konzept nach dem Koalitionsaus weiterhin Zukunftsmusik. Wie schätzen Benjamin Berthou vom französischen Energy Sharing Unternehmen Enogrid und Lisa Strippchen von der deutschen Energie-Agentur (dena) das Potenzial von Energy Sharing für die Energiewende in beiden Ländern ein? Robin Denz hat nachgefragt.
Date de publication / Veröffentlichungsdatum
21.04.2025
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Interview auf Deutsch und Französisch von Robin Denz
Übersetzt von Annette Kulzer und Marie Millot-Courtois
 

Im Gegensatz zu Deutschland ist Energy Sharing in Frankreich seit 2016 gesetzlich verankert. Im Sommer 2024 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt, um Energy Sharing auch in Deutschland zu ermöglichen. Nach dem Koalitionsaus ist dieser auf der Strecke geblieben, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde Anfang 2025 ohne Energy Sharing beschlossen. Das Konzept bleibt also weiterhin Zukunftsmusik.

Das Deutsch-Französische Zukunftswerk unterstützt in seinen politischen Handlungsempfehlungen einen verbindlichen Rechtsrahmen für Deutschland. Es sieht im Energy Sharing – also dem gemeinschaftlichen Verbrauch der von Bürger:innen selbst erzeugten Energie – eine wichtige Möglichkeit, die Menschen aktiv an der Energiewende teilhaben zu lassen und diese damit zu beschleunigen.

Robin Denz sprach mit Benjamin Berthou, Gründer des französischen Energy Sharing Dienstleisters Enogrid, und Lisa Strippchen, Senior Expertin für Stromerzeugung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) über die Handlungsempfehlungen des Zukunftswerks. Wie schätzen sie das Potenzial von Energy Sharing für die Energiewende in beiden Ländern ein?

Benjamin Berthou, Sie haben Enogrid im Jahr 2018 mitgegründet, um Energy Sharing voranzubringen und möglichst vielen Menschen eine aktive Rolle in der Energiewende zu ermöglichen. Lisa Strippchen, Sie sind Senior Expertin für Stromerzeugung bei der dena und arbeiten daran, Energy Sharing in Deutschland von einer Vision zur Realität werden zu lassen.

Mittlerweile ist das meine Lieblings-Einstiegsfrage: Wenn Sie eine Energieinfrastruktur wären, welche wäre das und warum?

L. Strippchen: Das ist ja ein witziger Zufall! Auf jeden Fall ein Windrad, weil ich erst letztens Karneval in Köln gefeiert habe und das tatsächlich mein Kostüm war [lacht]. Manche finden Windenergieanlagen hässlich und möchten sie abreißen… Ich finde sie tatsächlich schön, in der Landschaft durchaus ästhetisch und auch ziemlich beeindruckend. Und sie geben einem das Gefühl, dass man schon ein bisschen in der Zukunft angekommen ist.

B. Berthou: Ich wäre eher ein lokales Verteilungsnetzwerk. Weil unsere Aufgabe bei Enogrid darin besteht, Verbindungen herzustellen – zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen. Wir erleichtern den Ideen- und Energiefluss, ähnlich wie ein Stromnetz verschiedene Punkte eines Gebiets verbindet und versorgt.

Welche Rolle spielt Energy Sharing im Kontext der Energiewende und wie tragen Sie zur Umsetzung bei?

B. Berthou: Die Energiewende ist inzwischen eine Notwendigkeit in Frankreich. Auch wenn unser Strommix durch die Kernenergie bereits vergleichsweise CO₂-arm ist, müssen wir weiter elektrifizieren, um den gesamten Energieverbrauch zu dekarbonisieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dabei zentral – nicht nur ökologisch, sondern auch strategisch: für unsere Souveränität, unsere Krisenfestigkeit und für die regionale Wertschöpfung.

Témoignage / Text
„Energy Sharing steht für Resilienz, Souveränität, Wertschöpfung und Solidarität.“
Auteur / Autor
Benjamin Berthou
Texte / Text

Energy Sharing steht für all das: Resilienz, Souveränität, Wertschöpfung und Solidarität. Es geht darum, die Energiewende allen Nutzer:innen zugänglich zu machen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer:innen oder Mieter:innen sind. Mit Enogrid unterstützten wir diesen Prozess: Wir entwickeln Werkzeuge, um Kosten zu senken, Projekte replizierbar zu machen und diese in die Breite tragen zu können.

L. Strippchen: Vorweg: Ich finde, dass Energy Sharing manchmal etwas vorschnell als Allheilmittel verkauft wird. Die Herausforderung liegt darin, das Konzept praktikabel umzusetzen. Das Kernziel von Energy Sharing ist aus meiner Perspektive, eine viel größere Teilhabe am Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen und somit auch demokratische Strukturen zu fördern.

Was die Umsetzung in Deutschland so schwierig macht, ist die bis heute fehlende Regulierung. Wenn ich mit meiner Nachbarin Strom teilen wollte, müsste ich dieselben Lieferantenpflichten erfüllen wie ein großes Energieunternehmen. Als Privatperson ist das gar nicht leistbar. Die einzige Möglichkeit, wie man das gerade umsetzen kann, ist mit einem etablierten Energieversorger zusammen zu arbeiten.

Die dena untersucht dies in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken Wunsiedel und zeigt: Selbst Stadtwerke stehen vor großen Herausforderungen. Es braucht dringend niedrigschwellige Umsetzungsmöglichkeiten!

Das Zukunftswerk fordert genau das: einen Rechtsrahmen, der Energy Sharing in einer regional vielfältigen Akteurslandschaft niedrigschwellig und praxisnah umsetzbar macht. Für Frankreich zielen unsere Vorschläge eher auf eine Skalierung ab. Wie bewerten Sie die konkreten Empfehlungen des Zukunftswerks?

B. Berthou: Die Empfehlungen des Zukunftswerks sind wirklich sinnvoll. Zu bestimmten Punkten sehen wir in Frankreich bereits konkrete Fortschritte: Seit dem 1. März 2025 wird Strom aus Energy-Sharing-Projekten bis zu einer Leistung von 1MW vollständig von der Stromsteuer befreit. Das reduziert sowohl den administrativen als auch den finanziellen Aufwand und erleichtert damit die Umsetzung kleinerer Projekte erheblich. Das ist auch für den Sozialwohnungsbereich wichtig, wenn Vermieter:innen ihren selbst erzeugten Strom günstig oder kostenlos mit ihren Miter:innen teilen wollen. Bisher konnten sie das zwar tun, mussten aber dennoch die Stromsteuer einziehen. Das ist eine gute Nachricht im Kampf gegen Energiearmut und ein echter Fortschritt für eine sozial gerechte Energiewende.

Besonders gefreut hat uns der Vorschlag, Mon énergie collective als gemeinnützige Plattform anzuerkennen. Unsere Idee war es, eine Art BlaBlaCar für Energy Sharing zu schaffen, damit Erzeuger:innen und Verbraucher:innen zueinander finden und Strom teilen können. Derzeit gehört die Plattform Enogrid und wird von uns betrieben. Zwar können sich bereits heute alle Interessierten dort anmelden, als kostenlose öffentliche Dienstleistung wäre sie aber sicherlich zugänglicher und würde eine zentrale Erfassung aller Energy-Sharing-Projekte durch die Netzbetreiber ermöglichen. Das wäre höchst spannend. In der praktischen Umsetzung sehe ich allerdings Herausforderungen: Eine Gemeinnützigkeit würde bedeuten, dass wir unser geistiges Eigentum an eine öffentliche Einrichtung wie die französische Umweltagentur ADEME übertragen müssten. Wir haben viel in Enogrid investiert – ich glaube nicht, dass wir das aus rein philanthropischen Gründen einfach kostenlos tun würden. [lacht]

L. Strippchen: In Deutschland stehen wir natürlich an einem ganz anderen Punkt. Ich finde die Empfehlungen des Zukunftswerks sehr nachvollziehbar, insbesondere die Forderung nach einer niedrigschwelligen und praxisnahen Umsetzung. Als dena gehen wir mit den meisten konkreten Vorschlägen mit. Gleichzeitig ergeben sich für mich weiterführende Nachfragen, wie das denn genau aussehen soll.

Wenn zum Beispiel die Lieferantenpflicht für Energy Sharing entfallen soll, stellen sich Fragen wie: Wer rechnet für den Sharing-Strom überhaupt Netzentgelte ab? Wem wird die Ausgleichsenergie in Rechnung gestellt, wenn eine Solaranlage nicht wie vorgesehen Strom produziert? Wird das als Netzentgelt auf alle Stromkonsument:innen umgelegt? Wäre es fair, wenn Menschen, die nicht am Energy Sharing teilnehmen, diese Netzentgelte mitzahlen müssten? Ich denke nicht. Für diese Fragen braucht es eine pragmatische Antwort. Und ganz ohne professionellen Akteur wird die Umsetzung kaum möglich sein – irgendwer muss Verantwortung im Stromsystem übernehmen – aber wenn bspw. ein Energy-Sharing-Community-Organisator zentrale Prozesse übernehmen kann, ist damit schon viel gewonnen.

Die Fairnessfrage stellt sich auch bei der vom Zukunftswerk empfohlenen Senkung der Netzentgelte - zumal eine Entlastung des Netzes durch Energy Sharing auch nicht immer garantiert ist. Falls sie jedoch viele Akteure zum Energy Sharing bewegt, könnte es sich lohnen. Eine Prämie erscheint mir hier von der Logik her jedoch sinnvoller.

[Einwurf] Zusätzlich zur Abschaffung der Stromsteuer, die Benjamin Berthou erwähnt, gibt es in Frankreich seit 2018 einen optionalen Netzentgelt-Tarif für Energy-Sharing-Projekte. Dieser unterscheidet zwischen selbst erzeugtem/verbrauchtem Strom, für den geringere Entgelte anfallen, und dem vom Energieversorger bezogenen Reststrom, für den höhere Entgelte berechnet werden. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, den Anteil an Energy Sharing zu maximieren.

L. Strippchen: Ja, das ist auch ein interessanter Vorschlag… weil dadurch finanzielle Anreize entstehen, mehr von dem Sharing-Strom selber zu verbrauchen. Eine pauschale Reduktion der Netzentgelte lehnen wir ab.

Welchen Aspekt unserer Handlungsempfehlungen halten Sie für besonders relevant? Welche politischen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht zu diesem Thema vorrangig?

B. Berthou: Meiner Meinung nach – und darauf weist auch die Handlungsempfehlung des Zukunftswerks hin – ist die dringlichste Herausforderung die Überarbeitung der Regelungen zur Liefergenehmigung. Der Artikel 86 des Gesetzes APER von 2023 verpflichtet Erzeuger:innen, die Strom direkt an Endverbrauchende verkaufen möchten, eine behördliche Genehmigung einzuholen. Die Durchführungsverordnung sieht keine Ausnahmen für Energy-Sharing-Projekte vor. Mit anderen Worten: Erzeuger:innen, die ihren Strom teilen möchten, unterliegen denselben Genehmigungsanforderungen wie große Energieversorger – im Grunde ähnlich wie in Deutschland. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Projekte an dieser bürokratischen Hürde scheitern. Wenn es darum geht, Energy Sharing in die Breite zu tragen, ist das der zentrale Stolperstein.

Es ist, als würde man kleine Gemüsehändler auf dem Dorfplatz dazu verpflichten, sich beim internationalen Großmarkt Rungis in Paris zu registrieren, nur um eine Verkaufslizenz zu erhalten [Anm. Red.: Der Marché international de Rungis ist der größte Großmarkt weltweit]. Das widerspricht dem ursprünglichen Gedanken des Energy Sharing, nämlich sich von den zentralisierten Strommärkten zu lösen und stattdessen lokale, kurze Versorgungskreisläufe zu schaffen. Eine einfache gesetzliche Klarstellung, dass die Liefergenehmigung nicht für Energy-Sahring-Projekte gilt, könnte dieses Problem sofort lösen. Auch die französische Regulierungsbehörde für Energie (Commission de régulation de l'énergie, CRE) und die französische Umweltagentur ADEME teilen diese Einschätzung.

L. Strippchen: Wichtig ist, dass auch KMU und öffentliche Einrichtungen einbezogen werden – das betont die Empfehlung ausdrücklich. In Frankreich sind oft kommunale Akteure beteiligt, die lokal verankert, ressourcenstärker und wichtige Treiber sind. Und natürlich Bürgerenergiegesellschaften! Diese wurden im ersten Gesetzesentwurf ja indirekt ausgeschlossen, weil es hieß, dass die Energieerzeugung nicht Haupttätigkeit sein darf. Hier braucht es natürlich eine Ausnahme. In dem Kontext finde ich auch den übergreifenden Vorschlag eines Kompetenzzentrums für Bürgerenergie und Energy Sharing nach dem Vorbild von Énergie partagée einen sehr guten Vorschlag.

Ein riesiges Problem ist, dass wir in Deutschland sehr viele Verteilnetzbetreiber haben – knapp 900! – mit jeweils unterschiedlichen Strukturen und Prozessen. Dienstleister müssen sich an unterschiedliche Abläufe der Netzbetreiber anpassen, was die Zusammenarbeit erschwert – teils sogar unmöglich macht. Eine einheitliche Lösung fehlt bislang. In Österreich gibt es eine zentrale Verwaltungsstelle, die sich um solche Prozesse kümmert. In Frankreich ist es ähnlich: Da ist natürlich spannend, dass der staatliche Verteilnetzbetreiber Enedis 95 Prozent des Netzes hält. Das macht vieles einfacher.

Hinzu kommt, dass viele Energiewende-Akteure in Sachen Digitalisierung noch keine gut funktionierenden Prozesse aufgesetzt haben, besonders wenn es um den Umgang mit neuen Daten und Kommunikationsanforderungen geht.

Témoignage / Text
„Energy Sharing wird in Frankreich oft mit der Bekämpfung von Energiearmut zusammengebracht.“
Auteur / Autor
Lisa Strippchen
Texte / Text

Werfen wir zum Abschluss einen Blick jenseits des Rheins: Sehen Sie Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zum Nachbarland? Gibt es noch einen Gedanken, den Sie mit uns teilen möchten?

L. Strippchen: Neben dem bereits erwähnten zentralisierten Verteilnetzbetreiber ist ein weiterer Unterschied, dass Energy Sharing in Frankreich oft mit dem Thema Bekämpfung von Energiearmut zusammengebracht wird. Das ist total interessant. Das findet in der deutschen Debatte noch kaum Beachtung, obwohl dies von der EU im Kontext Energy Sharing ja explizit vorgesehen ist.

B. Berthou: Ich bin gespannt, wie die neue deutsche Regierung mit dem Thema Energy Sharing umgehen wird. Meiner Meinung nach ist die Energiewende eine überparteiliche Herausforderung und sollte nicht von politischen Strömungen abhängen. Deutschland und Frankreich stehen vor ähnlichen Problemen. Die amtierenden Regierungen sollten klare Leitplanken setzen, um zu verhindern, dass rückschrittliche politische Kräfte das gesamte System innerhalb einer Legislaturperiode wieder rückgängig machen können. Es wird nicht einfach sein, aber wir müssen uns gegen politische Turbulenzen absichern. Die gute Nachricht ist, erneuerbare Energien sind heute weitgehend marktreif. Das eröffnet die Möglichkeit, Subventionsmechanismen schrittweise abzubauen, sodass sich diese Sektoren zunehmend unabhängig weiterentwickeln können. Und dazu trägt auch Energy Sharing bei.

L. Strippchen: Deutschland ist ja gesetzlich dazu verpflichtet, die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bis 2026 umzusetzen, also auch das Recht auf Energy Sharing laut Artikel 15a. Der bisherige Entwurf war eher eine Minimalumsetzung. Energiewende und Klimaschutz sind in letzter Zeit unattraktiver geworden… es wird auf jeden Fall herausfordernd, eine ambitionierte Umsetzung zu erwirken. Gleichzeitig glaube ich – insbesondere mit Blick auf politische Entwicklungen – dass Energy Sharing auch einen ganz wichtigen Beitrag zur Aufklärung leisten kann. Wenn Menschen anfangen, sich überhaupt mit ihrer Stromversorgung und dem wirtschaftlichen Potenzial erneuerbarer Energie für ihre Region zu befassen, insbesondere im ländlichen Raum… ich glaube, das kann Begeisterung wecken.
 

Vielen Dank für das Gespräch!

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Über Benjamin Berthou

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Benjamin Berthou, Energieingenieur, gründete 2018 gemeinsam mit Rémi Bastien und Thibault Rihet das Unternehmen Enogrid mit dem Ziel, die Energiewende sozial gerecht und für alle zugänglich zu gestalten. Zunächst spezialisierte er sich auf die Begleitung von Energy-Sharing-Projekten. Heute verantwortet er die strategische Leitung der Unternehmensaktivitäten und führt ein Team von 38 Mitarbeitenden.

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Über Lisa Strippchen

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Lisa Strippchen ist Politikwissenschaftlerin und seit Februar 2021 bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) tätig. Als Seniorexpertin für Stromerzeugung befasst sie sich insbesondere mit Fragen zum zukünftigen Strommarktdesign, dezentralen Versorgungsmodellen (Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Energy Sharing) und Teilhabe.